NEUERUNGEN EINGEFÜHRT DURCH DAS GESETZESVERTRETENDE DEKRET 113/2018

AUCH FÜR „BED & BREAKFAST- BETREIBER UND NICHT GEWERBLICHE VERMIETER

VERPFLICHTENDE ONLINE GÄSTEANMELDUNG

Das Gesetzesdekret Nr. 113 vom 4. Oktober 2018, umgewandelt in das Gesetz Nr. n.132 Art. 19-bis vom 1. Dezember 2018 hat klargestellt, dass die in Art. 109 V.T.d.G.f.ö.S. vorgesehenen Pflichten in Sachen Registrierung und Mitteilung der Personaldaten der in Gastbetrieben beherbergten Personen an die zuständige Quästur innerhalb von 24 Stunden, auch für Vermieter oder Untervermieter gelten, die Immobilien oder Teile derselben mit Verträgen vermieten, die eine Laufzeit von weniger als 30 Tagen haben.

Die Pflicht besteht für alle “unkonventionelle Beherbergungsbetriebe”, die auch “Bed & Breakfast“ Betriebe umfassen, unabhängig davon, ob diese eine gewerbliche oder gelegentliche Dienstleistung erbringen und für alle Vermieter bzw. Untervermieter, die Immobilien mit einem Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als 30 Tagen vermieten.

Die Mitteilung muss telematisch über das System „Alloggiati Web“ d.h. den „online Dienst für Meldeformulare“ erfolgen. Dazu bedarf es bestimmter Anmeldedaten, die mittels entsprechend ausgefüllten Vordruck bei der zuständigen Quästur, bzw. Polizeikommissariat unter dem Link http://questure.poliziadistato.it/de/Bolzano/articolo/5730dd9794fbc439725125 beantragt werden müssen.

Link zum Herunterladen der Vordrucke:
Antragsformular für Beherbergungsbetriebe usw DE Pdf
Antragsformular für Beherbergungsbetriebe usw DE Word
Örtliche Zuständigkeit alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden
Weiterhin ausgenommen von den Pflichten laut Art. 109 sind Abtretungen von Immobilien für die o.g. Dauer, die freigebig oder unentgeltlich erfolgen.

DER ONLINE DIENST „ALLOGGIATI WEB“ IN SÜDTIROL

Die Quästur Bozen ist der Ansprechpartner des Systems „Alloggiatiweb“ im Hoheitsgebiet der Autonomen Provinz Bozen; durch dieses System können die gesetzlich Auskunftspflichtigen die sogenannten „Schedine alloggiati“ (Meldeformulare) gemäß Ministerialdekret vom 11/12/200 und Gesetzesdekret Nr. 113 vom 04/10/2018, in das Gesetz Nr. 132 vom 01/12/2018 umgewandelt, elektronisch übermitteln.

Dank diesem neuen Vorgang können die o.g. Hoteliers vom eigenen Sitz aus und in Realzeit der Behörde für Öffentliche Sicherheit die Daten der in den jeweiligen Betrieben beherbergten Personen gem. Art. 109 des V.T. f.ö.S. weiterleiten.

Solches technologische Instrument ist seit langem eingesetzt worden und hat dazu beigetragen, die Sicherheitsstandards für die Südtiroler Bürger zu erhöhen, weil es der Staatspolizei eine raschere und effizientere Abwicklung der Kontrollen ermöglicht.

Der Dienst „Alloggiati Web“ ist völlig kostenlos und muss vom Betreiber des Beherbergungsbetriebs, für die das Gesetz die Anmeldung vorsieht, beantragt werden.

Der Antrag auf die Erlangung der Anmeldedaten soll entweder der Quästur per PEC übermittelt oder bei der zuständigen Quästur bzw. dem nächsten Polizeikommissariat gestellt werden.

Die Anmeldedaten für den Zugang zu "Alloggiatiweb" werden darauf entweder über die angegebene PEC Addresse gesendet oder bei der zuständigen Abteilung der Staatspolizei persönlich abgeholt bzw. von einer bevollmächtigten Person abgeholt.

Die Webseite „Alloggiatiweb“ wird auch in deutscher Sprache einsehbar sein, um den Zugang zum Online Dienst den deutschsprachigen Hoteliers der autonomen Provinz Bozen zu gestatten.

Die Webseite „Alloggiatiweb“, in italienischer Sprache, findet sich unter dem LINK
https://alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/Scelta.aspx

und in deutscher Sprache unter dem link:
https://alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/SceltaDE.aspx

Zur Gewährleistung der Prozedur wird eine elektronische Empfangsbestätigung (PDF) der am vorigen Tag erfolgten Anmeldung vom System erstellt; der Anmelder ist dazu verpflichtet diese herunterzuladen und für die Zeitdauer von 5 Jahren zu speichern.

Der elektronische Empfangsbestätigung (Pdf) wird eine digitale Signatur angehängt, um die Echtheit glaubhaft und prüfbar zu machen; das macht das Drucken derselben überflüssig, wobei die Speicherung aber benötigt wird.

Die Eingabe der beherbergten Gäste in „AlloggiatiWeb“ soll innerhalb 24 Stunden nach ihrer Ankunft in den Beherbergungsbetrieb erfolgen.

Bei fehlender Anmeldung sind Verwaltungsstrafen und strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen.

Die Vordrucke für die Anforderung/Veränderung der Zugangsdaten sind unter folgendem Link von „AlloggiatiWeb“ erhältlich:
http://questure.poliziadistato.it/de/Bolzano

In der Sektion „technische Unterstützung“ sind außerdem das Herunterladen der Handbücher sowie der Zugang zu den Informationen für die Nutzung des online-Dienstes verfügbar.

Diese Sektion ist unter folgendem Link erreichbar:
https://alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/TechSupp.aspx

Die Anmeldedaten - d.h. das Passwort zum Zugang zum eigenen Account - werden in Pdf Format erzeugt und gesendet.

Der Benutzer muss darauf achten, dass diese Datei in Pdf Format in einem sicheren Raum verwahrt wird um die unrechtmäßige Nutzung der Daten seitens eines Dritten zu vereiteln.

Um die Daten der Gäste einzugeben und weiterzuleiten, muss der Benutzer in Besitz der Anmeldedaten, ein digitales Zertifikat herunterladen, wobei er sich zuerst zum Portal einzuloggen und dann zur Sektion „Digitales Zertifikat herunterladen“ zu gelangen hat.

Dieses Zertifikat muss im verwendeten Browser (Internet Explorer oder Mozilla Firefox) installiert werden. Die diesbezüglichen Anweisungen sind in der Sektion „Technische Unterstützung“ einsehbar.

Das Zertifikat ist zwei Jahre lang gültig, nach Ablaufen desselben muss man ein neues Zertifikat herunterladen und installieren, nachdem man das abgelaufene Zertifikat gelöscht hat.

Die Übermittlung der Daten kann auch durch Managementsoftware von Dritten erfolgen, in diesem Fall sind den Anweisungen derselben Software zu folgen.

Die Pdf Datei mit den Anmeldedaten und die Kopie des digitalen Zertifikats sind immer in sicheren Räumen und getrennt zu verwahren, um die unrechtmäßige Nutzung der Daten zu vereiteln.

Die Hoteliers können ihren Antrag auf Nutzung des Online-Dienstes je nach örtlicher Zuständigkeit bei den unten stehenden Polizeiämtern einreichen.

Zur Sendung der Daten per Mail bitte von dem zertifizierten Email Dienst Gebrauch machen.

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